Dieser Informationsbogen soll uns über Ihren Wohnungswunsch und die hierzu erforderlichen Voraussetzungen unterrichten. Die Einreichung verpflichtet zunächst weder Sie noch uns. Vertrauliche Behandlung wird zugesichert.

Mieterselbstauskunft

Interessieren Sie sich für ein Mietobjekt der GWG, dann müssen Sie vorab eine Mieterselbstauskunft ausfüllen und uns per Email, Fax oder Post zusenden.

Formular herunterladen

Verwenden Sie dazu bitte folgende Angaben: Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH, Bierstraße 1d, 52134 Herzogenrath, Tel. 02406-98866-0, Fax 02406-98866-99, info@gwg-aachen.de

Sie können auch unser Online-Formular ausfüllen und absenden. Sobald wir ein Angebot für Sie haben, melden wir uns zeitnah.

Angaben zur Wohnung

Allgemeine Angaben

Der/Die Mietinteressent/in/en erteilt/erteilten dem Vermieter wahrheitsgemäß Selbstauskunft. Er/Sie wird/werden darauf hingewiesen, dass eine vorsätzlich falsche Selbstauskunft zu vertragswesentlichen Punkten ein Recht zur Anfechtung des Mietvertragsabschlusses durch den Vermieter gemäß § 123 BGB begründen kann. Weiterhin kann hierdurch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, 569 BGB entstehen:

Mitbewerber

(falls vorhanden)


Weitere Angaben

Mitbewerber

(falls vorhanden)

Folgende Anlagen bitten wir beizufügen und irrelevante Daten (z.B. Konfessionszugehörigkeit) zu schwärzen: Kopie(n) der letzten drei Gehaltsabrechnungen/ Verdienstbescheinigungen/ Rentenbescheide und des Personalausweises
(falls ja, bitte Kopie des Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stellen)

Angaben zu im Haushalt lebenden Personen, die nicht Mietpartei werden:


Liegen oder lagen gegen Sie in den letzten fünf Jahren Einkommenspfändungen vor? Falls ja, in welcher Höhe?

Haben Sie in den letzten fünf Jahren eine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben?

Führen Sie derzeit ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens durch, ist über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren innerhalb der letzten fünf Jahre eröffnet worden oder ist dessen Eröffnung beantragt?

Sind gegen Sie in den letzten fünf Jahren Vollstreckungsmaßnahmen oder Räumungsklagen eingeleitet oder durchgeführt worden?

Bei Vertragsabschluss wird mind. eine Kaution von 2 Bruttomieten, max. jedoch 3 Nettomieten fällig.

Achtung wichtiger Hinweis!

Ein etwaiger Mietvertrag kommt unter der Bedingung zustande, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrags herausstellen, dass einzelne Angaben falsch sind, ist/sind der/die Mieter zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verpflichtet und haben dem Vermieter jeden mittelbaren und unmittelbaren Schaden zu ersetzen.